Allgemeine Lieferungs-und Zahlungsbedingungen
- Allgemeines
- Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen unseren Lieferungen zugrunde. Abweichungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
- Unsere Angebote sind unverbindlich, Bestellungen sind schriftlich zu tätigen. Vertragsabschlüsse kommen erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
- Änderung der technischen Daten und der Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.
- Zur Lieferung sind wir nicht verpflichtet, wenn der Besteller seine Verbindlichkeiten aus früheren Geschäften nicht erfüllt hat.
- Preis- und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Versandkosten, Zoll, Steuern usw., jedoch zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der Mindestbestellwert beträgt € 25,-netto. Bei geringerem Bestellwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 12,-.
- Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungen Innerhalb 1O Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
- Die vorstehenden Zahlungskonditionen gelten nicht für Reparatur-, Miet-, Montagerechnungen. Diese Rechnungen sind sofort nach Rechhungserhalt rein netto ohne Abzug fällig.
- Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Zahlungsfristen, werden Verzugszinsen In Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz In Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Nehmen wir Wechsel oder Schecks entgegen, wird die Schuld erst durch Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle mit der Elnlösung des Wechsel und Scheckbetrages entstehenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.
- Lieferung und Versand
- Die in unserem Angebot genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Als Liefertermin gemäß Auftragsbestätigung wird der Zeitpunkt der werkseitigen Auslieferung verstanden.
- Sobald eine Lieferzeit verbindlich zugesichert worden ist, entfällt eine Lieferverpflichtung von uns in Fällen höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen bei uns oder unserem Vorlieferanten, auch im Falle der Nichtlieferung aus welchem Grund auch immer seitens unserer Vorlieferanten. Der Käufer ist zum Rücktritt von der Bestellung berechtigt, nachdem er zuvor eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich gesetzt hat. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Teillieferungen unsererseits sind zulässig.
- Erfolgt für auf Abruf bestellter Ware innerhalb von zwei Monaten kein Abruf, sind wir nach Setzung einer Nachfrist zu Schadensersatzansprüchen berechtigt.
- Abweichungen der in den Listen angegebenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie zugesicherte Eigenschaften sind unter der Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen nach DIN oder der geltenden Übung zulässig. Sie gelten als unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich bestätigt werden.
- Der Versand der Ware erfolgt, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Käufers. Transport und sonstige Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und gehen zu seinen Lasten.
- Ab einem Auftrags-Nettowarenwert von € 2500,- für Formteile und Kurzrohre liefern wir frei Empfangsstation innerhalb der BRD bzw. bei Export frei deutsche Grenze.
- Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
- Der Besteller ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die von uns gelieferten Waren zu veräußern. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Ansprüche, die er aus der Veräußerung der von uns gelieferten Waren erlangt, an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
- Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen Waren vermischt, verarbeitet oder mit anderen Waren verbunden, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese Waren, und zwar erlangen wir an der neu hergestellten Sache einen Miteigentumsanteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware an dem Wert der gesamten Sache entspricht.
In diesem Umfang gelten bei Weiterveräußerung auch die Kaufpreisforderung vom Besteller an uns bereits jetzt als abgetreten.
- Der Besteller räumt uns bis zur Höhe unserer Forderungen das Vorkaufsrecht an seinen Warenbeständen ein für den Fall der Liquidation, des Vergleichsverfahrens oder des Konkurses (Vorverkaufsrecht).
- Mängelrügen und Gewährleistung
- Mängelrügen, gleich welcher Art, finden nur dann Berücksichtigung, wenn· sie bei offenkundigen Mängeln sofort nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung, schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Sie bewirken keine Veränderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Bei rechtzeitig erfolgter Mängelrüge hat der Käufer nur Anspruch auf Nachbesserung oder Umtausch der mangelhaften Sachen, und zwar nach unserer Wahl. Die mangelhafte Ware ist uns zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Wandlung besteht nicht.
- Ist eine Nachbesserung oder ein Umtausch nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
- Wir haften nicht für Schäden, die bei der Verarbeitung oder sonstigen Verwendung der gelieferten Erzeugnisse entstehen. Wir haften ebenfalls nicht für die Eignung des Erzeugnisses für den vom Käufer vorgesehenen Zweck, soweit nicht ausdrücklich zugesichert.
- Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten von der Lieferung an. Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen ist gehemmt, solange wir nach rechtzeitiger Mängelanzeige die Ansprüche des Käufers nicht endgültig zurückgewiesen haben.
- Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
- Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht
- Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises besteht nur insoweit, als Mängel von uns anerkannt sind, längstens aber bis zur Nachbesserung bzw. zum Zeitpunkt des Umtausches. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen Ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, sofern es sich um Ansprüche handelt, die mit der Lieferung der Ware im Einzelfall nichts zu tun haben.
- Warenrücknahme
- Warenrücksendungen können nur angenommen werden, wenn wir der Rücknahme vorher zugestimmt haben.
Alle mit der Rücknahme verbundenen Risiken und Kosten gehen zu Lasten des Versenders.
- Vorgefertigte Rohrleitungselemente sowie Sonderanfertigungen von Formteilen sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen.
- Schlußbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkelt der übrigen Bestimmungen nicht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Oberhausen (Rheinl.). Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Für uns gilt ausschließlich das ·deutsche Recht nach BGB und HGB als vereinbart, auch ausländischen Kunden gegenüber.